Das 4-Stufen-Modell für eine neue Juristenausbildung.

Das Logo des 4-Stufen-Modells ist zugleich eine vollständige Übersicht über dessen vier Elemente. Es zeigt zudem, auf welche verschiedenen Arten man diese durchlaufen kann. Vielfalt in der Studiengestaltung für jeden statt Zwang zum Volljuristen für alle - das ist der zentrale Leitgedanke: 

Die gestuften Studiengänge nach dem Bologna-Modell und die deutsche Juristenausbildung können hervorragend zusammenpassen: 

 

1. Stufe: 

Ein juristisches Hochschulstudium endet mit einem eigenen Hochschulabschluss, dem Bachelor of Laws - und nicht mehr wie bisher mit der Ersten Juristischen (Staats-)Prüfung. Die bisherige obligatorische Schwerpunktausbildung während des Hochschulstudiums entfällt. Sie findet optional im Rahmen eines Masterstudium statt. 

 

2. Stufe: 

Entscheidende, besonders anspruchsvolle Zugangsschwelle zu den reglementierten juristischen Berufen (Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist, Notar) ist ein deutschlandweit weitgehend einheitliches juristisches Staatsexamen. Voraussetzung für die Teilnahme daran ist ein (beliebiger, nationaler oder internationaler) Bachelor-Abschluss.  

 

3. Stufe:

Ein auf das Staatsexamen folgendes  Vollzeit-Referendariat mit vier Stationen von jeweils effektiv drei Monaten ist die einzige weitere Voraussetzung für den Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen. 

 

4. Stufe:

Die juristische Spezialisierung oder die fächerübergreifende Horizont- und Kenntniserweiterung findet in einem ein- bis zweijährigen, optionalen Masterstudiengang statt, der wie bisher auch keine Voraussetzung für den Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen darstellt. 

 

Problemlösungen:

Mit diesem Modell lassen sich zugleich die "klassischen" Probleme der aktuellen Juristenausbildung lösen:  

  • ein fehlender "echter" Hochschulabschluss unter Berücksichtigung der fortlaufenden Leistungen im Studium
  • die häufig zu geringe Einbeziehung der Herausforderungen der Praxis, insbesondere der anwaltlichen Tätigkeit, im Rahmen des Hochschulstudium 
  • die zu früh stattfindende Spezialisierung im Schwerpunktstudium noch vor der Ersten Juristischen Prüfung
  • das - wenn, dann oft späte - endgültige Scheitern in den Examina und die damit verbundene Jobsuche mit "leeren Händen"
  • die zu späte Berufseinstiegsmöglichkeit derjenigen, die keinen reglementierten juristischen Beruf anstreben
  • der faktische Zwang zum Volljuristen auch für diejenigen, die etwas ganz anderes werden wollen bzw. sollten
  • die langen Wartezeiten auf Referendariat und wenigstens zwei Examensergebnisse
  • die mangelnde Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Länderexamina
  • die oft geringe praktische Tätigkeit im Referendariat wegen der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen
  • die daraus erwachsende zu lange Gesamtausbildungszeit

 

Mit Bachelor, Master und Staatsexamen zu einer besseren Juristenausbildung!

 

Den Bologna-Prozess richtig nutzen: Wie die deutsche Juristenausbildung durch ein 4-Stufen-Modell noch besser wird.

Im Rahmen der Umsetzung der sogenannten Bologna-Erklärung der europäischen Bildungsminister hat sich die deutsche Juristenausbildung bisher erfolgreich gegen die Unstellung auf einen echten gestuften Studiengang mit den Abschlüssen Bachelor und Master gewehrt. Ein System, welches bekanntermaßen in anderen Fächern nicht nur Vorteile gezeigt hat - was jedoch weniger an dessen Grundgedanken als vielmehr an dessen konkreter Unsetzung lag.


Mit dem hier vorgestellten 4-Stufen-Modell soll gezeigt werden, dass die Einführung von Bachelor und Master in Kombination mit einem optimierten Staatsexamen zu einer viel besseren Juristenausbildung führen kann. Diese würde nicht nur die europäischen Anforderungen erfüllen, sondern zugleich die sonstigen Probleme lösen, die seit Jahrzehnten mit dem deutschen Jurastudium verbunden sind. Die Juristenausbildung würde dabei anspruchsvoller, wissenschaftlicher und zugleich praxisnäher werden.

 

Zwei Vorurteile über Bologna - und warum sie falsch sind

Es muss hier kurz auf zwei verbreitete Vorurteile einzugehen, die immer wieder mit dem Bologna-Prozess in Verbindung gebracht werden. Sie haben dazu geführt, dass vor allem ein Modell diskutiert und zu Recht abgelehnt wurde, welches den Ersatz des Ersten Staatsexamens durch einen dreijährigen Bachelor und - jedoch nur für einen kleineren Teil der Studierenden - einen zweijährigen Master  vorsieht. Kurzum: 3 plus 2 statt Staatsexamen. Dieses Modell wird erfreulicherweise von niemandem mehr ernsthaft vertreten. Es ist insbesondere aber auch nicht durch Bologna vorgegeben!

 

Denn zum einen verlangt die Bologna-Erklärung der europäischen Bildungsminister nicht etwa, dass ein juristischer Bachelor bereits nach drei Jahren verliehen werden muss. Vielmehr sind - wie schon im klassischen juristischen Studium ohne Schwerpunktphase - auch vier Jahre möglich. Die für das anspruchsvolle Jurastudium geeignete und nach Bologna auch zulässige zeitliche Formel für Bachelor/Master lautet also nicht 3 plus 2, sondern eher:

  • 4 plus 1.

Zum anderen gibt es keinen Grund und keine Pflicht, als Zugangsvoraussetzung für die reglementierten juristischen Berufe auf das Staatsexamen zu verzichten, nur weil das Hochschulstudium neu strukturiert wird. Die geeignete Formel heißt daher nicht Bachelor oder Staatsexamen, sondern:

  • Bachelor und Staatsexamen.
Eine erfolgreiche Reform nach dem Bologna-Prozess darf also nicht damit gleichgesetzt werden, dass 70 % der jungen Juristen nach nur 3 Jahren Studium und lediglich mit einem scheinbar geringwertigen Bachelor in der Hand auf einen darauf nicht vorbereiteten Arbeitsmarkt drängen.
 

Ein 4-Stufen-Modell für eine bessere Juristenausbildung:

Dass es im Rahmen des Bologna-Prozesses auch ganz anders geht, zeigt das hier vorgeschlagene Reformmodell. Es trennt das Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (mit Baccalaureus und Magister) von den speziellen Voraussetzungen (Staatsexamen und Referendariat) für den Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen, also Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, höherer Verwaltungsdienst.

 

1. Stufe: Das grundständige Studium der Rechtswissenschaften würde nach grundsätzlich vier Jahren mit dem Bachelor of Laws abschließen, der ausschließlich aufgrund studienbegleitender Prüfungsleistungen verliehen wird. Hier würden die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen für jede rechtsbezogene Tätigkeit erlernt. 30 % der Prüfungsleistungen sollten von den Studierenden frei aus allen angebotenen Bachelorkurse - auch anderer Fakultäten - wählbar sein, also von juristischen Spezialthemen bis zu Veranstaltungen der Sprach- oder Wirtschaftswissenschaften reichen. Daraus regäbe sich ein individuell zugeschnittener Bachelor, der gerade auch für den Einstieg in der Wirtschaft qualifiziert, aber nach Wunsch auch die juristische Spezialisierung vorbereitet und sich vom Prüfungsprogramm des Staatsexamens insoweit unterscheidet. Der bisherige Pflicht-Schwerpunktbereich mit fest vorgegebenen Fachkombinationen könnte und sollte während des Hochschulstudiums entfallen. 

2. Stufe: Der Bachelorabschluss würde zur Teilnahme an einem umfassenden und einheitlichen Staatsexamen berechtigen. Dieses könnte in zwei Blöcken mit insgesamt zwölf Klausuren und mündlicher Prüfung durchgeführt werden und sollte grundsätzlich das Niveau des bisherigen Zweiten Staatsexamens haben, jedoch mit Abstrichen in der Tiefe, nicht aber der Breite des Stoffes. Es würde neben Gutachten auch Urteile, Schriftsätze, Verträge sowie wissenschaftliche Themenarbeiten enthalten und könnte dabei in Vorbereitung auf die Herausforderungen der Praxis zugleich den Umgang mit offenen Sachverhalten prüfen.

3. Stufe:  Dem erfolgreich absolvierten Staatsexamen (anforderungstechnisch entsprechend der bisherigen Note "befriedigend") würde ein einjähriges Referendariat mit vier Stationen folgen, davon mindestens eine bei Gericht und eine bei einem Anwalt. Hinzu kämen regelmäßige Sitzungsvertretungen bei der Staatsanwaltschaft. Einheitliche Zeugnisse und ausführliche Arbeitsberichte der Referendare gäben die Leistung wieder. Auf ein weiteres Staatsexamen könnte und sollte verzichtet werden, um nicht die Praxisausbildung durch die Vorbereitung auf ein weiteres theoretisches Examen faktisch zu entwerten.

4. Stufe: Anstelle von Schwerpunktausbildung oder Pflichtwahlfach im Staatsexamen sollten die Hochschulen einen grundsätzlich einjährigen Vertiefungsstudiengang zum Master of Laws anbieten. Dieser diente der Spezialisierung der Studierenden unmittelbar vor oder einige Jahre nach dem Berufseinstieg und zugleich der Profilierung und Spezialisierung der Universitäten.

 

 

Wie lange dauert das?

Es ist möglich, alle Stufen in nur 6 1/2 Jahren zu durchlaufen. Dies ist weniger, als der durchschnittliche Student heute bis zum zweiten Staatsexamen benötigt, ohne dabei bereits einen Master erlangt zu haben. Wer keine reglementierte juristische Tätigkeit anstrebt, könnte bereits nach drei oder vier Jahren den ersten Beruf ergreifen. Oder einen - nicht zwingend juristischen - Spezialisierungs-Master anschließen.
In einer Übersicht lassen sich die 4 Stufen und ihre Zielsetzung wie folgt darstellen, wobei unter "Grundlagen" all das Wissen und all diejenigen Fähigkeiten verstanden werden, die aus Sicht des Einheitsjuristen alle Absolventen der Ausbildung beherrschen sollten:

 

Der Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen - und zu allen anderen Tätigkeiten

Dieses 4-Stufen-Modell würde zu einem anspruchsvolleren und zugleich an die individuelle Berufsplanung besser angepassten Studium. Wichtig ist, dass der Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, höherer Verwaltungsdienst) weiterhin über Hochschulstudium (nur Bachelor), Staatsexamen und Referendariat vermittelt und die bewährte Grundstruktur somit beibehalten würde.  Es würde damit auch ausdrücklich am erfolgreichen Konzept des Einheitsjuristen festgehalten.

Für alle anderen Berufe (insbesondere vielfältige Tätigkeiten in der Wirtschaft oder in internationalen Organisationen) stehen jedoch erstmals mit Baccalaureus Juris und Magister Juris zwei echte Hochschulabschlüsse zur Verfügung. Selbst wer im anspruchsvollen Staatsexamen scheitert, stünde nicht wie bisher mit leeren Händen da, sondern hat mit dem Bachelor bereits einen qualifizierten Hochschulabschluss erworben.

 

Dieses Konzept würde zu einem stringenteren Studienaufbau führen, das endgültige Scheitern zu einem späten Zeitpunkt vermeiden, den Absolventen auch ohne Staatsexamen eine Fülle von Berufschancen eröffnen und damit zugleich auch den Druck auf den Anwaltsmarkt bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung verringern. 

 

Zugleich würde den Hochschulen die Möglichkeit zur inhaltlichen Profilierung gegeben. Das Referendariat erhielte wieder den Charakter einer echten Praxisausbildung, weil nicht mehr nebenher (oder hauptsächlich) für eine weitere theoretische Prüfung gelernt werden müsste.

 

Zugleich stünden mit Bachelor, Staatsexamen, Referendariatszeugnissen und -berichten und eventuell sogar Magister/Master ausreichend Leistungsnachweise für eine umfassende und gerechte Bestenauslese zur Verfügung, die zudem nicht nur punktuell die Fähigkeiten der Studierenden wiedergeben, sondern die gesamte Studienzeit mit einbeziehen würde.
Dass diese zudem noch verkürzt würde und die Kosten für den Steuerzahler durch das kompakte und intensive Referendariat sänken, ist ein weiterer Vorteil des Konzeptes. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier (Link).

 

Warum reformieren, wenn man doch alles hinter sich hat?

Diejenigen Juristen, die die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wissen oft am besten, was man besser machen kann. Auch wenn es sie nicht mehr unmittelbar betrifft, sollte dieses Wissen nicht ungenutzt bleiben. Denn von einer besseren Juristenausbildung profitieren letztlich alle, nicht nur die Studierenden!